Klarstellung: Jugendförderbeitrag bei Teilnahme in den Verbandsligen

Es gab zuletzt Irritationen hinsichtlich des Jugendförderbeitrages bei Teilnahme in den Verbandsligen der Leistungsklassen. Dabei führte die Formulierung „1. Saison“ bei der Fallunterscheidung gelegentlich zu Fehlinterpretationen. Deshalb hier die entsprechende Klarstellung:

Die Einschränkung 1. Saison bedeutet, dass dieser reduzierte Satz nur in der 1. Saison ohne Jugendarbeit zu entrichten ist. Das soll den Verbandsliga-Mannschaften helfen, denen erstmalig die Jugendarbeit wegbricht, damit sie das für die Folgesaison wieder korrigieren können. Für Aufsteiger ohne Jugendarbeit gilt immer der volle Satz. Falls im 1. Spieljahr dann doch Jugendarbeit geleistet wird, fällt das Fördergeld weg.

Author Bio

avatar

Mitglied im TK Faustball als Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und als Beauftragter für Internetpräsenz (Webmaster)